Internet Detektiv
Das Urheberrecht – Fachgebiet vom Internet Detektiv
In der heutigen digitalen Welt ist es wesentlich einfacher als früher, gegen das Urheberecht zu verstoßen. Insbesondere, wenn es um Fälle aus dem Urheberecht geht, sehen sich die Geschädigten in der Beweispflicht. Um solche Beweise zu erhalten, wird nicht selten ein fachkundiger Internet Detektiv beauftragt.
Der Internet Detektiv recherchiert dabei zum Beispiel in Fällen, wo nur ein einmaliges Nutzungsrecht wie etwa für einen Vortrag erteilt wurde, dem Rechteinhaber aber zu Ohren gekommen ist, dass der Nutzer Texte, Grafiken und andere Inhalte mehrfach verwendet, in Sachen Internetnutzung aber nicht so firm ist. Ein weiteres Beispiel ist das eingeschränkte Bearbeitungsrecht von Bildinformationen welches häufig missachtet wird. In einem solchen Fall sucht der Internet Detektiv dabei im Medium Internet nach Hinweisen auf den vom Auftraggeber geäußerten Verdacht. Man spricht hier von einer Beweis- und Informationsbeschaffung, um weitere Schritte einleiten zu können. Die so für den Auftraggeber gewonnenen Erkenntnisse können dann beispielweise für eine Abmahnung, oder eine Klage auf Schadenersatz verwendet werden.
