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Internet Detektiv

Das Urheberrecht – Fachgebiet vom Internet Detektiv


In der heutigen digitalen Welt ist es wesentlich einfacher als früher, gegen das Urheberecht zu verstoßen. Insbesondere, wenn es um Fälle aus dem Urheberecht geht, sehen sich die Geschädigten in der Beweispflicht. Um solche Beweise zu erhalten, wird nicht selten ein fachkundiger Internet Detektiv beauftragt.

Der Internet Detektiv recherchiert dabei zum Beispiel in Fällen, wo nur ein einmaliges Nutzungsrecht wie etwa für einen Vortrag erteilt wurde, dem Rechteinhaber aber zu Ohren gekommen ist, dass der Nutzer Texte, Grafiken und andere Inhalte mehrfach verwendet, in Sachen Internetnutzung aber nicht so firm ist. Ein weiteres Beispiel ist das eingeschränkte Bearbeitungsrecht von Bildinformationen welches häufig missachtet wird. In einem solchen Fall sucht der Internet Detektiv dabei im Medium Internet nach Hinweisen auf den vom Auftraggeber geäußerten Verdacht. Man spricht hier von einer Beweis- und Informationsbeschaffung, um weitere Schritte einleiten zu können. Die so für den Auftraggeber gewonnenen Erkenntnisse können dann beispielweise für eine Abmahnung, oder eine Klage auf Schadenersatz verwendet werden.

Internet Spionage

Ein Internet Detektiv kann zwecks Ermittlungen aber auch beispielweise in das Unternehmen des Auftraggebers eingeschleust werden, wenn der Verdacht besteht, dass Mitarbeiter vertrauliche Informationen aus dem Unternehmen an Dritte weiterleiten. In Zeiten der zunehmenden Kommunikation über das Internet geschieht dies eben immer häufiger auch über den elektronischen Weg wie z.B E-Mails. Darüber hinaus sind auch Singlebörsen im Internet der Arbeitsbereich von Internet Detektiven, die dann aktiv werden, wenn seitens des Kunden der Verdacht besteht, dass der Lebenspartner des Auftraggebers auch noch nach anderen Partnern sucht oder bereits Kontakt zu einer anderen Person besteht.

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